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Kurtz-Blitz... |
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Vergessen Sie alles, was Sie seit 1934
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das Schweizer Bankgeheimnis lernten! |
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Das denkwürdige Datum können Sie sich ganz einfach
merken - es ist identisch mit dem Geburtsjahr von Meister Kurtz. Das
andere herausragende Ereignis von 1934 bestand darin, daß die Schweiz als
erstes Land der Welt einen strafgesetzlichen Schutz des Bankgeheimnisses
einführte und seitdem indiskrete Bankangestellte mit bis zu 6 Monaten
Gefängnis oder 50.000 Fränkli Geldstrafe bedroht. Damit reagierte man auf
die Gestapo-Praxis, gut geschmierte Agenten und Spitzel in Helvetien
einzusetzen, um dort die zumeist jüdischen deutschen Kapitalflüchtlinge zu decouvrieren.
Allen gesetzgeberischen Gegenmaßnahmen der Nazis zum
Trotz funktionierte das Bankgeheimnis à la Suisse bis in die jüngste Zeit.
Unvergessen das vor ein paar Jahren geführte Gespräch des Verfassers mit
einem israelischen Zollbeamten am Flughafen von Tel Aviv, in dessen
Verlauf der Ordnungshüter uns belehrte: "Wir Juden haben gelernt, daß
unser Überleben davon abhängt, deutsche Steuervorschriften und Anti-Bargeldschmuggelgesetze
zu ignorieren. Wer sich zwischen 1933 und 1945 diesbezüglich gesetzeskonform verhielt,
endete unweigerlich in der Gaskammer!"
Leider müssen wir Ihnen mitteilen, daß es mit dem
antinazistischen und philosemitischen Schweizer Bankgeheimnis seit dem 1Januar 2008
langsam, aber sicher zu Ende geht. Das ist kein obskures Gerücht, sondern
logische Folge eines zwischen der Schweiz und der EU abgeschlossenen
bilateralen Vertrags, der 2004 ganz normal von den zuständigen Parlamenten
diskutiert, votiert, beschlossen und verkündet wurde - zwecks
unwiderruflicher Inkrafttretung in 2008. Dieser Vertrag gilt nicht nur für
die Gnomen in Zürich, sondern auch für diejenigen in Brüssel, Luxemburg-Stadt,
Wien oder Vaduz - mit einem ganz kleinen Vorteil für die Bankkunden des
letztgenannten. Des weiteren können die Berufe der Sparer u. Anleger Vor-
oder Nachteile beinhalten. So ist es manchmal günstiger, den Job eines
Arztes, Künstlers, Rentners oder Sportlers auszuüben - allerdings dürfen
Sie nicht Ballack heißen und sich so benehmen.
Die ganze Wahrheit über das Ende des Schweizer
Bankgeheimnisses und Ihre letzten Chancen unter neuen EU-Bestimmungen bzw.
den Schlupflöchern im außereuropäischen Bereich finden Sie im Supplement "Bankgeheimnis"
am Schluß des neuen "Eldorado-Reports", beides von Kurtz. Die
Verknüpfung besagten Supplements mit dem genannten Report hat damit zu tun, daß Sie auch mit Hilfe einer eldoradischen Greencard jeglichem Ärger mit
dem nicht mehr funktionierenden CH-Bankgeheimnis aus dem Weg gehen können.
Des weiteren ist mit sofortiger Wirkung auch noch ein ausführlicheres
CH-Bankgeheimnis-Supplement zu € 10
ebenfalls separat im Angebot (bitte jedoch Mindestauftrag von € 70
beachten!). |
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Was Sie an ab dem Stichtag 2008
noch passierenden Weiterentwicklungen wissen u. berücksichtigen sollten,
lesen Sie laufend brandaktuell in unserem neuen sowie regelmäßig
erscheinenden "Newsletter für Kurtz-Insider". Dieses Blatt ist für Sie
überlebenswichtig, aber trotzdem kostenlos, wenn Sie sich in unserem Shop
(www.marketlettercorp.com)
oder per Fax (0044-20-7405 1500) als Kurtz-Insider eintragen und für die
schnelle sowie kostenlose Zustellung Ihre Emailadresse angeben. Handeln
Sie unverzüglich, denn wer zu spät kommt, den bestraft das Leben! |
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Wer sich als deutscher
Wohnbürger eines fremdländischen Bankkontos erfreut, dem bietet sich
nicht nur jahrein, jahraus die Chance, heimatlichen Steuerzumutungen
oder Kontoschnüffeleien ein Schnippchen zu schlagen, der gehört
überdies spätestens seit dem 1. Januar 2008 zu den Auserwählten, die
wissen, was die Währungs-Stunde geschlagen hat.
Diesbezüglich schrieb ihm
nämlich seine schweizerische, liechtensteinische, luxemburgische,
österreichische oder sonstige Auslands-Bankverbindung noch
rechtzeitig im alten Jahr 2007, inwiefern sich im neuen Jahr 2008
die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) geändert hätten. Konkret:
-
"Die XY-Bank legt die dem
Kundenguthaben in fremder Währung entsprechenden Vermögenswerte in
gleicher Währung innerhalb oder außerhalb des Währungslandes an.“
-
Der Kunde trägt anteilsmäßig
die wirtschaftlichen und rechtlichen Folgen, die das gesamte
Guthaben der XY-Bank im Land der Währung oder Anlage durch
behördliche Maßnahmen treffen sollten...“
Was heißt das? Heißt es etwa, daß Sie hinfort statt Ihrer bei der Bank deponierter 100 Unzen
Feingold nur noch 50 Unzen zurückkriegen, wenn dies von
irgendwelchen ausländischen Behörden so angeordnet wurde? Natürlich
nicht.
Genauso wenig heißt es, daß
Ihre 100 Unzen Gold auf behördliche Weisung in ebenso viele Unzen
Silber gewandelt werden dürfen. All dies hat man sich bei
Gold noch
nie erdreistet - ganz im Gegenteil zu Papiergeld. Als
Papiergeldinhaber sind Sie vogelfrei!
Und so bedeuten denn auch die
kryptischen Sätze Ihrer Auslandsbank, daß z.B. Ihre eingezahlten
Alt-Euro in Neu-Euro umgetrickst werden können. Mehr noch: Besagte
Neu-Euros dürfen durchaus nur noch ein Zehntel der Alt-Euros wert
sein.
Warum haben wohl praktisch
alle europäischen Banken wie auf ein geheimes Zeichen per
Jahreswende 07/08 erstmals seit der RM-DM-Währungsreform von Anno 48
ihre AGB wie beschrieben geändert?
Ganz einfach: Weil gewisse
Währungs-Verwerfungen hier und heute nicht mehr ausgeschlossen
werden können! |
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