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Kurtz-Blitz...
 
           
 
Vergessen Sie alles, was Sie seit 1934 über
das Schweizer Bankgeheimnis lernten!
 

Das denkwürdige Datum können Sie sich ganz einfach merken - es ist identisch mit dem Geburtsjahr von Meister Kurtz. Das andere herausragende Ereignis von 1934 bestand darin, daß die Schweiz als erstes Land der Welt einen strafgesetzlichen Schutz des Bankgeheimnisses einführte und seitdem indiskrete Bankangestellte mit bis zu 6 Monaten Gefängnis oder 50.000 Fränkli Geldstrafe bedroht. Damit reagierte man auf die Gestapo-Praxis, gut geschmierte Agenten und Spitzel in Helvetien einzusetzen, um dort die zumeist jüdischen deutschen Kapitalflüchtlinge zu decouvrieren.

Allen gesetzgeberischen Gegenmaßnahmen der Nazis zum Trotz funktionierte das Bankgeheimnis à la Suisse bis in die jüngste Zeit. Unvergessen das vor ein paar Jahren geführte Gespräch des Verfassers mit einem israelischen Zollbeamten am Flughafen von Tel Aviv, in dessen Verlauf der Ordnungshüter uns belehrte: "Wir Juden haben gelernt, daß unser Überleben davon abhängt, deutsche Steuervorschriften und Anti-Bargeldschmuggelgesetze zu ignorieren. Wer sich zwischen 1933 und 1945 diesbezüglich gesetzeskonform verhielt, endete unweigerlich in der Gaskammer!"

Leider müssen wir Ihnen mitteilen, daß es mit dem antinazistischen und philosemitischen Schweizer Bankgeheimnis seit dem 1Januar 2008 langsam, aber sicher zu Ende geht. Das ist kein obskures Gerücht, sondern logische Folge eines zwischen der Schweiz und der EU abgeschlossenen bilateralen Vertrags, der 2004 ganz normal von den zuständigen Parlamenten diskutiert, votiert, beschlossen und verkündet wurde - zwecks unwiderruflicher Inkrafttretung in 2008. Dieser Vertrag gilt nicht nur für die Gnomen in Zürich, sondern auch für diejenigen in Brüssel, Luxemburg-Stadt, Wien oder Vaduz - mit einem ganz kleinen Vorteil für die Bankkunden des letztgenannten. Des weiteren können die Berufe der Sparer u. Anleger Vor- oder Nachteile beinhalten. So ist es manchmal günstiger, den Job eines Arztes, Künstlers, Rentners oder Sportlers auszuüben - allerdings dürfen Sie nicht Ballack heißen und sich so benehmen.

Die ganze Wahrheit über das Ende des Schweizer Bankgeheimnisses und Ihre letzten Chancen unter neuen EU-Bestimmungen bzw. den Schlupflöchern im außereuropäischen Bereich finden Sie im Supplement "Bankgeheimnis" am Schluß des neuen "Eldorado-Reports", beides von Kurtz. Die Verknüpfung besagten Supplements mit dem genannten Report hat damit zu tun, daß Sie auch mit Hilfe einer eldoradischen Greencard jeglichem Ärger mit dem nicht mehr funktionierenden CH-Bankgeheimnis aus dem Weg gehen können. Des weiteren ist mit sofortiger Wirkung auch noch ein ausführlicheres CH-Bankgeheimnis-Supplement zu € 10 ebenfalls separat im Angebot (bitte jedoch Mindestauftrag von € 70 beachten!).

 

Was Sie an ab dem Stichtag 2008 noch passierenden Weiterentwicklungen wissen u. berücksichtigen sollten, lesen Sie laufend brandaktuell in unserem neuen sowie regelmäßig erscheinenden "Newsletter für Kurtz-Insider". Dieses Blatt ist für Sie überlebenswichtig, aber trotzdem kostenlos, wenn Sie sich in unserem Shop (www.marketlettercorp.com) oder per Fax (0044-20-7405 1500) als Kurtz-Insider eintragen und für die schnelle sowie kostenlose Zustellung Ihre Emailadresse angeben. Handeln Sie unverzüglich, denn wer zu spät kommt, den bestraft das Leben!

  Kurtz-Insider
 
           
 

Wer sich als deutscher Wohnbürger eines fremdländischen Bankkontos erfreut, dem bietet sich nicht nur jahrein, jahraus die Chance, heimatlichen Steuerzumutungen oder Kontoschnüffeleien ein Schnippchen zu schlagen, der gehört überdies spätestens seit dem 1. Januar 2008 zu den Auserwählten, die wissen, was die Währungs-Stunde geschlagen hat.

Diesbezüglich schrieb ihm nämlich seine schweizerische, liechtensteinische, luxemburgische, österreichische oder sonstige Auslands-Bankverbindung noch rechtzeitig im alten Jahr 2007, inwiefern sich im neuen Jahr 2008 die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) geändert hätten. Konkret:

  • "Die XY-Bank legt die dem Kundenguthaben in fremder Währung entsprechenden Vermögenswerte in gleicher Währung innerhalb oder außerhalb des Währungslandes an.“
     

  • Der Kunde trägt anteilsmäßig die wirtschaftlichen und rechtlichen Folgen, die das gesamte Guthaben der XY-Bank im Land der Währung oder Anlage durch behördliche Maßnahmen treffen sollten...“

Was heißt das? Heißt es etwa, daß Sie hinfort statt Ihrer bei der Bank deponierter 100 Unzen Feingold nur noch 50 Unzen zurückkriegen, wenn dies von irgendwelchen ausländischen Behörden so angeordnet wurde? Natürlich nicht.

Genauso wenig heißt es, daß Ihre 100 Unzen Gold auf behördliche Weisung in ebenso viele Unzen Silber gewandelt werden dürfen. All dies hat man sich bei Gold noch nie erdreistet - ganz im Gegenteil zu Papiergeld. Als Papiergeldinhaber sind Sie vogelfrei!

Und so bedeuten denn auch die kryptischen Sätze Ihrer Auslandsbank, daß z.B. Ihre eingezahlten Alt-Euro in Neu-Euro umgetrickst werden können. Mehr noch: Besagte Neu-Euros dürfen durchaus nur noch ein Zehntel der Alt-Euros wert sein.

Warum haben wohl praktisch alle europäischen Banken wie auf ein geheimes Zeichen per Jahreswende 07/08 erstmals seit der RM-DM-Währungsreform von Anno 48 ihre AGB wie beschrieben geändert?

Ganz einfach: Weil gewisse Währungs-Verwerfungen hier und heute nicht mehr ausgeschlossen werden können!

 
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