Vergessen Sie gewagte u. exotische Steuerparadiese à la
Antiqua, Bahamas oder Caymans. Legen Sie sich stattdessen einfach eine
steuerbegünstigte Residenz (aber kein Domizil!) beim britischen
EU-Nachbarn zu und schon können Sie steuerlichen Nulltarif beanspruchen -
ohne die Wohnung in der alten deutschen Heimat aufzugeben. Das
deutsch-britische Doppelbesteuerungsabkommen sowie eine kuriose
Unterscheidung zwischen Residence und Domicile im britischen Fiskalrecht
machen’s möglich. Im Kurtz-Report "Königlicher Coup I" finden Sie die
gesetzlichen Grundlagen, den erforderlichen Steuerberater in London nebst
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Seiten Formulare, die mit Hilfe
dieses Mannes auszufüllen wären. Plus einen "Spiegel"-Artikel, der Ihnen
bestätigt, daß unsere unglaubliche Story von der steuerbegünstigten
Residenz bei der Queen absolut authentisch ist.